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Beschwerden und Geldbußen

 

Beschwerden

GC_RC_proces_verbaux

Wenn Sie eine Beschwerde einlegen möchten, auch im Zusammenhang mit einer innerhalb des RATP-Netzes (U-Bahn, RER, Bus oder Straßenbahn) verhängten Geldbuße,  genügt eine einzige Rufnummer...

32 46 (0,34 €/min aus dem Festnetz)

von montags bis freitags zwischen 7:00 und 21:00 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.

Bezahlung von RATP-Geldbußen

Die RATP-Geldbußen müssen in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten nach der Zuwiderhandlung bezahlt werden. Dabei kann die Bezahlung telefonisch, per Post, vor Ort und in Kürze auch online erfolgen.

-> Bezahlung von RATP-Geldbußen

[DE] Fermer