Beschwerden und Geldbußen
Beschwerden

Wenn Sie eine Beschwerde einlegen
möchten, auch im Zusammenhang mit einer innerhalb des RATP-Netzes (U-Bahn, RER,
Bus oder Straßenbahn) verhängten Geldbuße,
genügt eine einzige Rufnummer...
32 46
(0,34 €/min aus dem Festnetz)
von montags bis freitags zwischen 7:00 und 21:00 Uhr und samstags, sonntags und
an Feiertagen zwischen 9:00 und 17:00 Uhr.
Bezahlung von RATP-Geldbußen
Die RATP-Geldbußen müssen in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten nach der Zuwiderhandlung bezahlt werden. Dabei kann die Bezahlung telefonisch, per Post, vor Ort und in Kürze auch online erfolgen.
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