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Der Jahresbericht des Schlichters der RATP ist online abrufbar.
Internetseite des Mediators der RATP-Gruppe
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Der Jahresbericht des Schlichters der RATP ist online abrufbar.
Der Jahresbericht der Schlichterin der RATP Gruppe ist online abrufbar. Die Anzahl der an die Schlichterin der RATP Gruppe gerichteten Anträge ist 2018 um fast 65 % gestiegen. Die Schlichterin wurde 2018 in 2.777 Streitfälle eingeschaltet.
Ihre Entscheidungen fielen in 58 % der bearbeiteten Fälle ganz oder teilweise zugunsten der Kunden aus.
Zur Erinnerung: Die 4 Hauptgründe der Nichtzuständigkeit sind: Anrufung außerhalb der Zuständigkeit der Schlichterin, Ablehnung der Schlichtung (Nichtübermittlung der von der Schlichterin angeforderten Unterlagen durch den Antragsteller) und in Bezug auf Verstöße die verfrühte (vor der Befassung durch den Kundenservice) bzw. verspätete Einschaltung (nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist ab der Zuwiderhandlung).
Zur klaren, verständlichen Abgrenzung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten haben Henriette Chaubon, Schlichterin der SNCF, und Betty Chappe, Schlichterin der RATP Gruppe, am 3. Juli 2019 ein gemeinsames Protokoll unterzeichnet.
Die jeweils amtierenden Schlichter der RATP und der SNCF arbeiten seit über zwanzig Jahren eng zusammen, um ihre Kunden so effizient und transparent wie möglich an die für ihren Streitfall zuständige Schlichtungsstelle zu verweisen. Dieses Protokoll bekräftigt ihren Willen zur verständlichen Abgrenzung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und bringt diese auf den neuesten Stand. Zur Information der Verbraucher wurde das Protokoll auf den jeweiligen Websites der beiden Schlichtungsstellen eingestellt.
