Die RATP hat seit 1990 eine/n Schlichter/in, ursprünglich eingesetzt im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand und Verbraucherorganisationen.
Die eingehenden Schlichtungsanträge werden von einem sechsköpfigen Team mit großer Sorgfalt bearbeitet.
Der geographische Einsatzbereich für die Mission der RATP-Mediatorin erstreckt sich auch auf direkte und indirekte Tochtergesellschaften des staatlichen Industrie- und Handelsunternehmens RATP innerhalb seines Netzes auf französischem Staatsgebiet.
Die Kontaktaufnahme mit der Mediatorin erfolgt on-line oder mit einem per Post übermittelten Schreiben, wobei der Fall so klar wie möglich dargestellt werden muss und Unterlagen zum Nachweis beizulegen sind. Wenn es sich um eine gebührenpflichtige Verwarnung handelt, muss der Kunde die Umstände so genau wie möglich darstellen und die Punkte, die er nicht akzeptiert, möglichst präzise erläutern.
Ursprünglich wurde die Mediation gemäß dem ersten Protokoll vom 6. März 1990 nur in Streitfällen aufgrund einer gebührenpflichtigen Verwarnung eingesetzt und der Mediator wurde ausschließlich über Verbraucherschutzvereine angefordert.
2024 gingen 5357 Eingaben ein und 3645 Fälle wurden bearbeitet, was 68% der zulässigen Eingaben entspricht (gegenüber 67% im Jahr 2023).