Über das Epic RATP hinaus wird der geografische Umfang des Auftrags der Mediatorin der RATP-Gruppe auf die direkten oder indirekten Tochtergesellschaften des Epic RATP ausgedehnt, die sich auf dem französischen Hoheitsgebiet der RATP-Gruppe befinden und die vertraglich beschlossen haben, den Service der Mediatorin der RATP-Gruppe in Anspruch zu nehmen.
Sie ist auch zuständig für die Untersuchung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Abonnements für die Ile-de-France, wie sie in den entsprechenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vorgesehen sind.
Dieser Tätigkeitsbereich der Mediatorin der RATP-Gruppe ermöglicht es einer größeren Anzahl von Verbrauchern, diese Mediationseinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Für welche Themen kann man die Schlichtungsstelle anrufen?
Sie haben sich zunächst mit einer Reklamation schriftlich an den Kundenservice der RATP oder der betreffenden Tochtergesellschaft oder an die Rechtsabteilung der RATP oder die Agentur Navigo gewandt und sind mit der Antwort, die Sie erhalten haben, nicht zufrieden, oder haben keine Antwort innerhalb der Frist von einem Monat erhalten.
1. In den Einsatzbereich der Schlichterin fallen ...
... alle Verbraucherstreitigkeiten, ganz gleich, ob sich die Streitfälle auf die Verkaufsbedingungen für Fahrkarten oder Fragen der Servicequalität beziehen oder im Rahmen eines festgestellten Verstoßes entstanden sind (Bsp. Nichtentwertung einer Fahrkarte, unerlaubte Überwindung einer Durchgangssperre).
... alle nationalen oder grenzüberschreitenden Rechtsstreite zwischen einem Kunden und der RATP oder der betreffenden Tochtergesellschaft. >>>siehe Kontaktdaten des betreffenden Fachmanns<<.
Diese Streitigkeiten unterliegen den Bestimmungen der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung gemäß der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013, in französisches Recht umgesetzt durch die Verordnung Nr. 2005-1033 vom 20. August 2015 und ihren Durchführungsverordnungen.
Für alle grenzüberschreitenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Online-Kauf ist die europäische Online-Plattform für Streitbeilegung, über die die zuständige Schlichtungsstelle für einen grenzüberschreitenden Rechtsstreit ermittelt werden kann, in allen Ländern der europäischen Union nunmehr unter folgender URL erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
... Streitigkeiten, die aus Bauarbeiten oder dem öffentlichen Nahverkehr an sich herrühren, insbesondere hinsichtlich etwaiger Lärm- und Sichtbelästigungen.
Diese Streitigkeiten fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung und damit nicht in denselben Bearbeitungsprozess.
2. In den Einsatzbereich der Schlichterin fallen keine ...
... Streitigkeiten in Folge von Personenschäden oder strafbaren Handlungen sowie Streitfälle, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind.
... Streitigkeiten:
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bei denen der Kunde nicht nachweist, dass er zuvor versucht hat, das Problem durch schriftliche Reklamation direkt mit dem betreffenden Kundenservice zu lösen.
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bei denen der Antrag offensichtlich unbegründet oder missbräuchlich ist.
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bei denen das Problem bereits zuvor von einem anderen Schlichter oder einem Gericht geprüft wurde oder gegenwärtig in Prüfung ist.
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bei denen der Kunde seinen Antrag nach Ablauf einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab dem Datum seiner schriftlichen Reklamation bei dem betreffenden Kundenservice (oder nach Ablauf einer Frist von drei Monaten ab dem Datum des Verstoßes, wenn sich die Reklamation auf ein Strafmandat bezieht), gestellt hat.
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Außerhalb ihres Kompetenzbereichs.
Gemäß den Bestimmungen der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung gilt die Schlichtung von Verbraucherstreitigkeiten nicht für:
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Streitigkeiten zwischen Unternehmen.
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Reklamationen, die bei dem betreffenden Kundenservice in Bearbeitung sind.
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Direkte Verhandlungen zwischen dem Kunden und der RATP oder der betreffenden Tochtergesellschaft.
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Gerichtlich angeordnete Vermittlungs- oder Schlichtungsversuche.
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Gerichtsverfahren, die von der RATP oder der betreffenden Tochtergesellschaft gegen den Kunden angestrengt werden.
Wer kann die Schlichterin einschalten?
Sie können die Schlichterin selbst oder über einen Verband einschalten.
Die Schlichterin kann von allen Kunden eingeschaltet werden, die der Ansicht sind, dass alle Voraussetzungen für ihr Wirken erfüllt sind.
Die Kunden können sich während des gesamten Schlichtungsverfahrens von jeglichem Dritten ihrer Wahl vertreten lassen. In diesem Fall behält sich die Schlichterin das Recht vor, von dem Dritten die von der vertretenen Person erteilte Vertretungsvollmacht einzufordern.
Die Kunden können auch die Meinung eines Sachverständigen einholen. Die Kosten eines solchen Sachverständigen gehen zu ihren Lasten. Die Schlichterin der RATP kann auch durch den Rechtsbeistand oder seine Vertreter, durch die europäische Schlichtungsstelle, durch die Schlichter der öffentlichen Institutionen und Unternehmen, durch die Schlichtungsstelle für Reiserecht etc. in den Fall des Kunden eingeschaltet werden.