Zu Beginn, gemäß einem am 6. März 1990 unterzeichneten Abkommen, bezog sich die Schlichtung nur auf Streitfälle in Folge strafbarer Handlungen, für die ein Strafmandat ausgestellt worden ist. Die Einschaltung des Schlichters erfolgte ausschließlich über die Verbraucherorganisationen.
Mit dem von allen Verbänden unterzeichneten Abkommen vom 20. Februar 2006 wurde die Möglichkeit der Direktanrufung der Schlichterin durch die Kunden eingeführt und der Zuständigkeitsbereich der Schlichterin erweitert, insbesondere auf den Beförderungsvertrag. Diese doppelte Öffnung hat in 2006 zu einer Verdreifachung der Schlichtungsanträge geführt. Seither stellen die Direktanrufungen durch die Kunden die große Mehrheit der bearbeiteten Vorgänge dar.
Die Aktualisierung des Abkommens im Januar 2014 ermöglichte die Stärkung der Zuständigkeit der Schlichterin für verschiedene Personentransportgesellschaften der RATP in der Region Ile-de-France.
Seit der Veröffentlichung der Verordnung Nr. 2015-1033 vom 20. August 2015 und ihrer Durchführungsverordnungen sind die Anforderungen an die außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung klar formuliert. Diese Texte setzen die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 in französisches Recht um und stärken die Rolle des Schlichters. Dieser wird zu einem unentbehrlichen Partner der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung und kann von Verbrauchern, die sich mit einem Unternehmen im Rahmen von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen im Streit befinden, kostenlos angerufen werden.
In diesem neuen rechtlichen Kontext müssen die Unternehmen den Verbrauchern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle garantieren.
Sie können dafür eine eigene Streitbeilegungsstelle einrichten.
Die RATP hat sich entschlossen, einen unternehmenseigenen Schlichter bei gleichzeitiger Gewährleistung seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beizubehalten.
Daraufhin hat die Schlichterin ihre Zuständigkeiten und die Modalitäten ihrer Intervention in einer Schlichtungs-Charta dargelegt, die den Verbraucherorganisationen vorgelegt wird, die wiederum dem Kollegialorgan angehören, das sie ernennt.
Zur grenzüberschreitenden Bearbeitung von Streitfällen, in denen sich ausländische Personen im Rahmen einer Reise nach Frankreich mit der RATP in Streit befinden, hat die Schlichterin der RATP eine Vereinbarung mit dem europäischen Verbraucherzentrum geschlossen. Diese Vereinbarung dient der Gewährleistung und Förderung der Verbraucherrechte in Europa.
Die Schlichterin der RATP und das europäische Verbraucherzentrum haben eine Zusammenarbeit vereinbart, um die außergerichtliche Regelung von Streitfällen des innerstädtischen Personenverkehrs per Bus, U-Bahn und S-Bahn im Netz der RATP noch leistungsfähiger zu gestalten.
>> Die Vereinbarung mit dem europäischen Verbraucherzentrum
Auch mit der Schlichtungsstelle für Reiserecht, die eine allgemein Zuständigkeit in Sachen Personenbeförderung innehat, wurde ein Abkommen unterzeichnet, um insbesondere ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche abzustecken und die Modalitäten für die gegenseitige Übermittlung der Schlichtungsvorgänge festzulegen.
>> Das Abkommen mit der Schlichtungsstelle für Reiserecht
Die Schlichter der RATP und der SNCF arbeiten seit mehreren Jahrzehnten eng zusammen, um ihre Kunden so effizient und transparent wie möglich an die für ihren Streitfall zuständige Schlichtungsstelle zu verweisen. Zur klaren, verständlichen Abgrenzung ihrer jeweiligen Aktionsbereiche haben sie ein gemeinsames Abkommen unterzeichnet. Das 2019 aktualisierte Abkommen ist auf den Webseiten und in den Geschäftsberichten der beiden Schlichterinnen nachlesbar.
>> Das Abkommen mit der Schlichtungsstelle der SNCF Mobilités
Die Schlichterin der RATP ist Mitglied des Clubs der Schlichter im Dienste der Öffentlichkeit. Dieser Club wurde 2002 gegründet, um die Schlichter der Organisationen (Unternehmen, Verwaltungen, Gemeinden) zusammenzubringen, die im Bereich der Streitbeilegung dieselben Werte vertreten. Alle diese Organisationen verfolgen von Anfang an das Ziel, den Bürgern / Nutzern / Verbrauchern noch besser zuzuhören, mit ihnen entstandene Streitigkeiten bestmöglich beizulegen und so einen Beitrag zur Verbesserung der außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegung zu leisten.
>> Der Club der Schlichter
Die Schlichterin der RATP wird in der Liste der Schlichter für Verbraucherstreitigkeiten geführt: http://www.economie.gouv.fr/mediation-conso/des-mediateurs-pour-chaque-litige
Die europäische Online-Plattform für Streitbeilegung, über die die zuständige Schlichtungsstelle für einen grenzüberschreitenden Rechtsstreit ermittelt werden kann, ist in allen Ländern der europäischen Union nunmehr unter folgender URL erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
Die dem Kollegialorgan zur Ernennung des Schlichters der RATP angehörenden Vereinigungen
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ADEIC Association de Défense, d’Education et d’Information du Consommateur
27, rue des Tanneries, F -75013 Paris -
ALLDC ASSOCIATION LEO LAGRANGE POUR LA DEFENSE DES CONSOMMATEURS.
150, rue des Poissonniers, F - 75883 Paris Cedex -
CGL Confédération Générale du Logement
29, rue des Cascades, F - 75020 Paris -
CNAFAL Conseil National des Associations Familiales Laïques
108, avenue Ledru Rollin, F - 75011 Paris -
CNAFC Confédération Nationale des Associations Familiales Catholiques
28, place Saint Georges, F - 75009 Paris -
CSF-CNAPSF Confédération Syndicale des Familles - Comité National des Associations Populaires Familiales Syndicales
53, rue Riquet, F - 75019 Paris -
FF Familles de France
28, place Saint Georges, F - 75009 Paris -
FNAUT Ile-de-France - Fédération Nationale des Associations d’Usagers des Transports d’IIe-de-France
32, rue Raymond Losserand, F - 75014 Paris -
INDECOSA-CGT Association pour l’Information et la Défense des Consommateurs Salariés - CGT
263, rue de Paris, F - 93516 Montreuil Cedex -
UNAF Union Nationale des Associations Familiales
28, Place Saint Georges, F - 75009 Paris
Die Mitgliedsverbände der Kommission zur Evaluierung und Kontrolle der Schlichter, die nicht dem Kollegialorgan zur Ernennung des Schlichters angehören können*
*Gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 2015-1607 vom 7. Dezember 2015 über die Bedingungen zur Ernennung der Unternehmensschlichter
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AFOC Association Force Ouvrière Consommateurs de Paris
141, Avenue Maine, F - 75014 Paris -
UFC - Que Choisir Ile-de-France Union Fédérale des Consommateurs - Association Que Choisir Ile-de-France
54 rue de l’Ouest, F - 75014 Paris -
CLCV Consommation, Logement et Cadre de Vie
59, boulevard Exelmans, F - 75016 Paris -
FR - Familles Rurales
7, cité d'Antin, F - 75009 Paris