Die Mediatorin kann mit allen Verbraucherrechtsstreitigkeiten befasst werden, unabhängig davon, ob die Streitigkeiten die kommerziellen Bestimmungen der Fahrscheine betreffen, mit Fragen der Dienstleistungsqualität zusammenhängen oder anlässlich eines festgestellten Verstoßes entstanden sind.
Diese Streitigkeiten fallen unter die Bestimmungen zur alternativen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten (ASR), die in der Verordnung Nr. 2005-1033 vom 20. August 2015 und den zugehörigen Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2013/11/EU vom 21. Mai 2013 vorgesehen sind.
Bevor Sie sich an die Bürgerbeauftragte wenden, müssen Sie sich an den betreffenden Gewerbetreibenden wenden (bei allen Abonnements für Navigo Annuel, Imagine R, Liberté + usw. ist dies die Agence Navigo).
Wenn Sie innerhalb eines Monats keine oder eine negative Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsperson wenden.
Sie haben ein Jahr ab der ersten schriftlichen Beschwerde Zeit, Ihren Antrag auf Mediation zu stellen.