RATP - aimer la ville Internetseite des Mediators der RATP-Gruppe

Beispiele für eine Einschaltung der Schlichtungsstelle

Eine individuelle Untersuchung jedes Schlichtungsantrags

Die von den Kunden vorgelegten Streitfälle betreffen die verschiedensten Bereiche: Probleme beim Kauf einer Fahrkarte, Verständnisprobleme in Bezug auf das Tarifsystem im Großraum Paris, Unkenntnis der Vorschriften und Nutzungsweise der Transportmittel, Störungen im Personenverkehr oder Probleme mit dem Fahrschein, insbesondere einer Entmagnetisierung des Tickets, Anfechtung einer Verwarnung, ... Die Antragsteller haben mitunter unverschuldet unangenehme Situationen erlebt.

Die Schlichterin untersucht jeden Fall unparteiisch in Hinblick auf Rechtslage und Fairness. Sie untersucht jeden Fall individuell und ist nicht durch eine Stellungnahme in einem zuvor behandelten Fall gebunden.

Sie hat ein offenes Ohr für das Anliegen des Kunden und versucht zu verstehen, welche Ungerechtigkeit möglicherweise vom Kunden empfunden wird. Sie berücksichtigt die objektiven Beweise nach Treu und Glauben und holt bei dem betreffenden Dienstleister die erforderlichen Informationen zum bestmöglichen Verständnis der Situation ein.

Nach Prüfung aller ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen gibt die Schlichterin eine endgültige Stellungnahme ab, mit der das Schlichtungsverfahren abgeschlossen wird. Die Stellungnahme erfolgt einzelfallbezogen und schafft kein ständiges Recht. Die Schlichterin informiert den Antragsteller darüber, dass es ihm frei steht, die Entscheidung anzunehmen oder abzulehnen und er seine Rechte, unabhängig von diesem Schlichtungsverfahren, noch immer vor dem zuständigen Gericht geltend machen kann.

Der jährliche Schlichtungsbericht präsentiert verschiedene typische Themen, mit denen die Schlichterin im abgelaufenen Kalenderjahr befasst war.

 

 

 

Beispiel: Funktionsstörung der Fahrscheinentwerter

Es kann vorkommen, dass Nutzer wegen fehlender Validierung verwarnt werden, obwohl sie das Netz ohne besondere Schwierigkeiten betreten haben. 

Der Kommentar die Mediatorin :

Eine Untersuchung der Fehlfunktion der Kontrollgeräte in der Station am Tag der Verbalisierung wird zeigen, ob die Geräte der RATP funktionstüchtig waren. Diese Untersuchung kann bestimmte Situationen erklären, die dazu führten, dass die Nutzer in eine strafbare Situation gerieten. Je nach der durchgeführten Untersuchung und dem dargelegten Kontext kann die Ombudsfrau dem Antrag des Kunden stattgeben.

 

 

Beispiel: Füße auf den Sitzen

Nutzer können mit einem Bußgeld belegt werden, nachdem ein Bediensteter festgestellt hat, dass ihre Haltung verwerflich ist, weil sie Räume, Fahrzeuge oder Geräte beschädigt oder verschmutzt.

Der Kommentar die Mediatorin :

Dieses Thema wird von den verbalisierten Personen oft nicht verstanden. Es ist jedoch ein Thema, das alle Kunden belästigt und Erwartungen an die Sauberkeit in den Fahrzeugen weckt. So ist nach den Vorschriften z. B. ein Stück Schuh auf der Plastikkante verwerflich. Die Ombudsfrau wird diese Anfragen im Hinblick auf den dargelegten Kontext prüfen.

Beispiel: Geräusch- und Vibrationsbelästigungen

Anwohner können durch den Betrieb des Netzwerks in der Nähe Lärm- oder Vibrationsbelästigungen ausgesetzt sein.

Der Kommentar die Mediatorin :

Belästigungen sind oft ein sehr heikles Thema. In der Tat spielen die Produktion des Verkehrs an sich, der Zustand der Infrastruktur und der Kontakt zwischen Schiene und Zug eine Rolle, aber auch Veränderungen, die von außen kommen können, wie Arbeiten von Konzessionären oder Arbeiten in den Gebäuden selbst.

 

Beispiel: Streit um einen Fahrschein.


Abonnenten können bei der Verwaltung ihres Abonnements (Abschluss, Aussetzung usw.) auf Streitigkeiten stoßen.

Der Kommentar die Mediatorin :

Ein Austausch mit dem Verwalter des Vertrags (z. B. GIE Comutitres für die Fahrscheine der Region Paris) hilft, die Situation besser zu verstehen. Manchmal handelt es sich um ein Missverständnis der Vorschriften, ein anderes Mal kann es sich um eine Fehlfunktion bei der Verwaltung des Vertrags handeln.