Gemäß Artikel R. 614-2 des Verbraucherschutzgesetzes berichtet die Mediatorin über die am häufigsten auftretenden Fragen in den ihr vorgelegten Streitfällen und ihre Empfehlungen zur Vermeidung dieser Fragen.
Unter den von den Kunden erlebten Situationen, die ihr im Rahmen der Analyse der Schlichtungsfälle zur Kenntnis gebracht werden, identifiziert die Mediatorin der RATP-Gruppe mögliche Verbesserungen. So formuliert sie jedes Jahr mehrere Empfehlungen an das Unternehmen, die darauf abzielen, die Qualität der Dienstleistungen für ihre Kunden zu verbessern.
Die Empfehlungen sind Gegenstand einer konsequenten Untersuchung, um die von den Antragstellern gemeldeten Schwierigkeiten zu erforschen und so nach umfassenderen Lösungen zu suchen, die dem Unternehmer vorgeschlagen werden, um zur Verbesserung der Qualität der der Öffentlichkeit angebotenen Dienstleistung beizutragen.
Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten enthält die für das vergangene Jahr ermittelten Empfehlungen. >>Die Berichte des Bürgerbeauftragten